Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop unter www.divikom.eu

(Stand: September 2025)

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Waren, die über den Online-Shop unter www.divikom.eu geschlossen werden.

(2) Anbieter des Online-Shops ist die Divikom, s.r.o., Dolmenska 772, 25241 Dolní Břežany, Tschechische Republik, vertreten durch ihren Geschäftsführer (im Folgenden: „wir“ oder „DIVIKOM“). Die deutsche Kontaktstelle DIVIKOM STAHLMÖBEL, Eschersheimer Landstraße 42, D-60322 Frankfurt am Main dient ausschließlich der Korrespondenz und ist keine eigenständige Geschäftseinheit.

(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer handeln.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(2) Durch das Absenden der Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(3) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Mündliche Abreden oder Zusagen sind unwirksam, sofern sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Abweichungen von der Bestellung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Auftragsbestätigung als genehmigt.

(5) Offensichtliche Irrtümer und Fehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Preisangaben dürfen von uns korrigiert werden. Ansprüche aus nachweislich fehlerhaften Angaben, die im Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, sind ausgeschlossen. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise pro Stück.

(3) Die Mindestbestellsumme ist 300 EUR ohne MwSt.

(4) Die Preise gelten ab dem Lager der Divikom, s.r.o. in 25241 Dolní Břežany, Tschechische Republik; alternativ ab einem anderen Lagerstandort in der Tschechischen Republik. Alle Preise verstehen sich ab Lager (EXW) inklusive Standardverpackung. Palettenkosten sind hiervon ausgenommen und werden, sofern eine Palettierung erforderlich ist, separat berechnet. Versand-, Liefer- und Montagekosten sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert ausgewiesen.

(5) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop oder in unseren Verkaufsunterlagen angegebenen Preise. Alle früheren Preise verlieren ihre Gültigkeit.

(6) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen gegen Vorkasse. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, im Einzelfall auch andere Zahlungsarten anzubieten. Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt.

(7) Bei vereinbartem Kauf auf Rechnung sind die Zahlungsfristen der Rechnung zu entnehmen. Die Rechnung ist spätestens am letzten Tag der angegebenen Frist fällig.

(8) Die Nichtzahlung der Vorkasse befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Unberechtigt gezogene Skonti oder Rabatte sowie unbezahlte Bearbeitungs- und Mahngebühren werden nachgefordert.

(9) Der Verzug tritt am Tag nach der Fälligkeit ein. Im Falle des Verzuges ist DIVIKOM berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

§ 4 Lieferbedingungen und Annahmeverzug

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an der vom Kunden angegebenen Lieferanschrift. Der Kunde ist für die Entladung und das Verbringen der Ware verantwortlich.

(2) Die Liefertermine sind unverbindlich und annähernd. Sie können sich aufgrund von Produktions- oder logistischen Abläufen verzögern. Unvorhersehbare Lieferhindernisse, insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Materialmangel oder Lieferverzug unserer Vorlieferanten, berechtigen uns, die Lieferung angemessen zu verschieben oder, falls die Hindernisse von Dauer sind, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten des Auftrags.

(4) Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt der Absendung ab unserem Lager.

(5) Verzögert sich der Versand oder die Annahme der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gerät der Kunde in Annahmeverzug, sobald wir ihm die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Kosten für An- und Rücklieferung, Zwischenlagerung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand geltend zu machen. Während des Annahmeverzugs haftet DIVIKOM nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferanschrift so zu gestalten, dass eine ungehinderte Anlieferung per LKW möglich ist. Er hat uns rechtzeitig auf bauliche Besonderheiten (z.B. Brücken, Durchfahrten) hinzuweisen. Unsere Lieferverpflichtung endet an der Stelle, die für den Spediteur unter Beachtung der gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen erreichbar ist.

(7) Der Kunde hat für eine reibungslose Anlieferung die erforderlichen Anmeldungen oder Akkreditierungen an der Lieferanschrift vorzunehmen und sicherzustellen, dass eine zur Annahme berechtigte Person die Ware zum vereinbarten Liefertermin entgegennimmt.

§ 5 Montage

(1) Eine Montage der Ware durch uns erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Montage vorgesehenen Flächen eben und nivelliert sind. Etwaige Unebenheiten werden von uns, sofern die Ware dies nicht selbst ausgleicht, mittels Keilen oder Hölzern ausgeglichen. Diese Leistung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

(3) Das Befestigen der Schränke am Baukörper bedarf eines gesonderten schriftlichen Auftrags. Der Kunde hat uns auf Leitungen, Hohlräume, Auflagen des Denkmalschutzes oder der Statik und ähnliche Besonderheiten hinzuweisen. Schäden, die durch das Versäumen dieser Hinweispflicht entstehen, werden nicht von uns übernommen.

(4) Können wir die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht termingerecht ausführen (z.B. wegen fehlender Hinweispflicht, ungeeigneter Flächen oder Hindernisse auf der Baustelle), sind wir berechtigt, die vergeblichen Anfahrtskosten und den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben (§ 447 BGB). Dies gilt auch, wenn wir die Versandkosten tragen.

(2) Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf ihn über, in dem die Annahme verweigert wird oder wir ihm die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vor.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an.

(3) Bei Pfändungen, Insolvenzantragstellung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu informieren. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden.

§ 8 Mängelansprüche (Gewährleistung)

(1) Die Ware ist frei von Mängeln, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs der vereinbarten Spezifikation entspricht. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Ansonsten trägt der Kunde das Verwendungsrisiko.

(2) Geringfügige, technisch bedingte oder handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe und Abmessung bleiben vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass die Farben naturbedingt variieren können und dafür keine Gewähr übernommen wird.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, Transportschäden sowie auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu untersuchen und uns diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Empfang, schriftlich (E-Mail, Fax oder Post) anzuzeigen. Transportschäden sind zudem auf dem Lieferschein zu vermerken und vom Fahrer zu quittieren. Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

(4) Ansprüche wegen Mängeln, die bei der Untersuchung nicht erkennbar waren (versteckte Mängel), verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Ablieferung der Ware.

(5) Bei einem Mangel hat der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, nach unserer Wahl. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur unter den in § 9 genannten Voraussetzungen. Ein Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten oder für Betriebsstörungen besteht nicht.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde das Produkt ohne unsere Zustimmung verändert oder unsachgemäß behandelt hat und dadurch der Mangel entstanden ist.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie ist zudem der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung einer Garantie.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(2) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand der Sitz der Divikom, s.r.o. in Prag, Tschechische Republik. Es gilt das Recht der Tschechischen Republik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.